Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW außerdem vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche als 6 kW, jeweils mit nicht mehr denn alle beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht etliche denn 45 kilometer pro stunde, einer maximalen Leerm... https://sergiosepyj.blogdal.com/32769413/fahren-lernen-kaiserslautern-grundlagen-erklärt